Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Friedberg umfasst die
Städte
Bad Nauheim
Bad Vilbel
Butzbach
Friedberg (Hessen)
Karben
Münzenberg
Niddatal
Reichelsheim (Wetterau)
Rosbach v.d. Höhe
und
Gemeinden
Florstadt
Ober-Mörlen
Rockenberg
Wölfersheim
Wöllstadt
Ihre Gemeinde ist für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte zuständig und leitet auch Ihre Gewerbeanmeldung automatisch an uns weiter.
Für die in vorstehend genannten Gemeinden wohnhaften sowie selbständig oder gewerblich tätigen Personen nimmt das Finanzamt Friedberg folgende Aufgaben wahr:
Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen Mehrwertsteuer bekannten Umsatzsteuer.
Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
Betriebs- und Lohnsteuerprüfung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung. Oder Sie senden uns eine E-Mail.
Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.