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Zuständigkeiten

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Friedberg umfasst die

Städte

  • Bad Nauheim
  • Bad Vilbel
  • Butzbach
  • Friedberg (Hessen)
  • Karben
  • Münzenberg
  • Niddatal
  • Reichelsheim (Wetterau)
  • Rosbach v.d. Höhe

und

Gemeinden

  • Florstadt
  • Ober-Mörlen
  • Rockenberg
  • Wölfersheim
  • Wöllstadt
Ihre Gemeinde ist für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte zuständig und leitet auch Ihre Gewerbeanmeldung automatisch an uns weiter.

Für die in vorstehend genannten Gemeinden wohnhaften sowie selbständig oder gewerblich tätigen Personen nimmt das Finanzamt Friedberg  folgende Aufgaben wahr:

  • Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen „Mehrwertsteuer“ bekannten Umsatzsteuer.
  • Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
  • Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
  • Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
  • Betriebs- und Lohnsteuerprüfung

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch und während der Sprechzeiten  persönlich zur Verfügung. Oder Sie senden uns eine E-Mail.

Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.

 

© 2013 Finanzamt Friedberg. Leonhardstraße 10-12 . 61169 Friedberg

Links

Stadt Friedberg
Hier finden Sie die Internetseiten der Stadt Friedberg/Hessen.

Wetteraukreis
Hier finden Sie die Internetseiten des Wetteraukreises.