Die Vordrucke liegen in einer ausfüllbaren Version vor. Diese wird zentral vom Bundesfinanzmisterium bereitgestellt. Die häufigsten Fragen zu den ausfüllbaren Vordrucken haben wir Ihnen in einer FAQ-Liste zusammengestellt. Sofern Sie weiterhin Papiervordrucke zur Erstellung der Steuererklärung verwenden wollen, stehen Ihnen diese in den Finanzämtern und den Gemeindeverwaltungen zur Abholung bereit.
Das Formularmanagementsystem des Bundesfinanzministeriums erreichen Sie über die folgende Internetadresse: www.formulare-bfinv.de
Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung der hier veröffentlichen Vordrucke via Internet oder E-Mail an das Finanzamt nicht möglich ist. Bitte drucken Sie das Formular aus und versenden Sie es wie gewohnt per Post an das für Sie zuständige Finanzamt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln möchten, steht Ihnen mit Elster-Formular ein kostenloses Programm der Finanzverwaltung zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Elektronischen Steuererklärung.
Gesetzliche Bestimmungen zur elektronischen Übermittlung
Gesetzliche Bestimmungen zur Einkommensteuererklärung Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen verpflichtet, auch ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln (mehr... ).
Information zum Vordruckmuster USt 2 A: Die Umsatzsteuererklärung ist für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (mehr... ).
Gesetzliche Bestimmungen zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung (mehr... ).