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Postanschrift

Finanzamt Friedberg
Leonhardstraße 10-12

61169 Friedberg
Postfach 10 03 62
61143 Friedberg

Telefon: +49 (0)6031 49  1
Telefax: +49 (0)6031 49 333
Beachten Sie bitte die gleitenden Arbeitszeiten. Anrufe bitte Montags bis Donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. 

E-Mail: Poststelle@FA-FBG.hessen.de 
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit dem Finanzamt.

Bundesfinanzamtsnummer: 2616




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache grundsätzlich in der Finanzservicestelle (FIS)
in der Nebenstelle "In der Burg 13" 

Öffnungszeiten der Finanzservicestelle
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten der übrigen Finanzamtsbereiche
Termine nach Vereinbarung!


Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Friedberg. Leonhardstraße 10-12 . 61169 Friedberg

Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Friedberg begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Lohnsteuerkarte * Klicken Sie hier für eine Vorschau von: start_elstam_100pxbr.jpg(Internet V.0.1)

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. 
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